Pflanzenkläranlage
Beobachtung aus der Natur
In der Natur werden wasserverschmutzende Stoffe in der Regel natürlich abgebaut und dienen der Nahrung der verschiedenen Pflanzen und Tiere.
Eine Pflanzenkläranlage ist die Nachbildung natürlicher Prozesse auf einem begrenzten Raum in optimierter Form und Anordnung. In einer Pflanzenkläranlage macht man sich Beobachtungen der Natur und das Verständnis der Prozesse zunutze, um die entstanden Abwässer aufzubereiten.
Die Aufbereitung des Abwassers in einer Pflanzenkläranlage kommt durch das Zusammenwirken unterschiedlicher naturnaher Prozesse zustande. Das Zusammenspiel dieser Prozesse ist äußerst komplex und stellt beim Bau und bei der Planung einer Pflanzenkläranlage die größte Herausforderung dar. In einer Pflanzenkläranlage arbeiten Mikroorganismen und Pflanzen zusammen.
Dabei sind es in einer Pflanzenkläranlage im Grunde genommen die gleichen Verfahren, die in herkömmlichen
Kläranlagen zum Einsatz kommen.
Zunächst ist das Abwasser in der Pflanzenkläranlage von Fest und Schwebstoffen zu befreien. Dies kann zum Beispiel auf physikalischem Wege in Absetzbecken geschehen. Der im Absetzbecken einer Pflanzenkläranlage gesammelte Fäkalschlamm ist entsorgungspflichtig. Eine Alternative stellen Trockenfilterbecken dar, in denen die festen Bestandteile vom flüssigen Abwasser getrennt und dann kompostiert werden. Am Anschluss daran durchläuft das vorgereinigte Wasser nun die eigentliche Pflanzenkläranlage in der Stickstoff und Phosphate abgebaut werden.
Einsatzgebiet
In einer Pflanzenkläranlage der Stoffkreislauf weitgehend geschlossen. Damit eigenen sich diese System besonders dort wo ein Anschluss an zentrale Kläranlagen nicht möglich ist. In ländlichen gebieten in denen Sammelgruben noch zum Standard der Abwasserentsorgung zählen ist eine Pflanzenkläranlagen eine sinnvolle Alternative. Jedoch sind auch hier die örtlichen Vorschriften zu beachten. Das gereinigte Wasser kann dann entweder in ein Gewässer das als Vorfluter fungiert, eingeleitet werden oder wird dem Grundwasser zugeführt. Jedoch ist das Einleiten aus der Pflanzenkläranlage in das Grundwasser aufgrund nicht abbaubarer Stoffe manchmal nicht möglich oder nicht zulässig.
Insgesamt ist zu beachten, dass auch eine Pflanzenkläranlage bei aller Naturnähe von der entsprechenden Behörde genehmigt werden muss.